Beschallungsanlagen

klassische ProAudio Anwendungen

Moderne Beschallungstechnik

Beschallungsanlagen dienen zur hochwertigen Übertragung von Musik und Sprache, wobei die Publikumsfläche möglichst gleichmäßig und ohne Schwachstellen abzudecken ist.

Individuelle Lautsprecherkonzepte erlauben das präzise Ausrichten auf die Publikumsflächen bei gleichzeitigem Ausblenden nicht zu beschallender Bereiche, was die Übertragungsqualität entscheidend verbessern kann.

Kräftig ausgeführte Tieftonlautsprecher (Subwoofer) können im Bedarfsfall dafür sorgen, dass der übertragene Ton auch körperlich spürbar wird – eine heutzutage kaum noch wegzudenkende Eigenschaft moderner Beschallungsanlagen.

Abb: SAA und ProSound in Kombination
Abb: kleines Theater mit Punktschallquellen

Guter Klang? Vorhersagbar!

Als Grundanforderung an eine Beschallungsanlage steht natürlich „guter Klang“ an erster Stelle, bei dem es auf einen gleichmäßigen Frequenzgang im Raum und viele weitere Parameter ankommt.

In den letzten Jahren treten darüber hinaus Anwendungen mit hohen Anforderungen an die Sprachverständlichkeit immer weiter in den Vordergrund.

Erhöhte Anforderungen an den STI

Die bei Alarmierungsanlagen einschlägige Zielanforderung für die Sprachverständlichkeit (STI = 0,5) ist beispielsweise in Gerichts- oder Hörsälen erheblich zu gering, da das Verstehen komplexer Sprachinhalte auch über vielen Stunden hinweg für die Hörer sehr anstrengend sein kann.

Werden zudem Nicht-Muttersprachler oder Nutzer mit Höreinschränkungen beschallt, steigen die Anforderungen nochmals. Aus diesem Grund werden in DIN EN IEC 60268-16 verschiedene STI-Qualifikationsbänder festgelegt, die in der Praxis häufig nur durch das planvolle Zusammenwirken von Raum- und Elektroakustik erzielbar sind:

Abb: Hörsaal mit einem Center Cluster

Qualifikationsbänder nach DIN EN IEC 60628-16, Anhang G:

  • Kategorie A+
    • STI-Nennwert >0,76; typische Anwendung: z.B. Aufnahmestudios
  • Kategorie  A
    • STI-Nennwert 0,74; typische Anwendung: z.B. Theater, Gerichtsäle, Hörhilfesysteme
  • Kategorie B
    • STI-Nennwert 0,70; typische Anwendung: z.B. Theater, Gerichtsäle, Hörhilfesysteme
  • Kategorie C
    • STI-Nennwert 0,66; typische Anwendung: z.B. Theater, Gerichtsäle, Telefonkonferenzen, Plenarsäle
  • Kategorie D
    • STI-Nennwert 0,62; typische Anwendung: z.B. Hörsäle, Klassenräume
  • Kategorie E
    • STI-Nennwert 0,58; typische Anwendung: z.B. Konzertsäle, moderne Kirchen
  • Kategorie F
    • STI-Nennwert 0,54; typische Anwendung: z.B. Sprachalarmanlagen, Beschallungsanlagen in Einkaufszentren
  • Kategorie G
    • STI-Nennwert 0,50; typische Anwendung: z.B. Sprachalarmanlagen, Einkaufszentren, Bürogebäude
  • Kategorie H
    • STI-Nennwert 0,46; typische Anwendung: z.B. Sprachalarmanlagen in schwierigen akustischen Umgebungen (0,45 Mindestanforderung für SAA)
  • Kategorie I
    • STI-Nennwert 0,42; typische Anwendung: z.B. Beschallungsanlangen in sehr schwierigen Räumen (Mindestanforderung für SAA wird nicht erreicht)

Die weiteren Kategorien sind nicht mehr für Beschallungsanlagen geeignet, da ab einem STI < 0,38 eine Sprachverständlichkeit nicht mehr zu erwarten ist.